B&K Partners

Treuhand- & Finanzdienstleistungen, Immobilien, Sportmanagement, sowie Beratungen für Management und Unternehmen



Massgeschneiderte Lösungen für Management und Unternehmen. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und jahrelange Erfahrung, um Ihre finanziellen und geschäftlichen Ziele zu erreichen.

Wir bieten umfassende Dienstleistungen für Unternehmen, Vereine, Verbände und Privatpersonen an, einschliesslich Finanz- und Personaladministration, Buchhaltung, Abschlüsse, Controlling, Steuerberatung, Immobilientreuhand und -verwaltung sowie Unternehmensberatung und -analyse. Wir übernehmen Mandate in VR- und C-Level-Positionen wie CFO Outsourcing und agieren auch als Family Office. Zudem bieten wir Sportmanagement-Dienstleistungen für Vereine, Verbände und Sportler*innen im Karrieremanagement an.






FACHWISSEN

Mit leidenschaftlichem Engagement, umfassendem Fachwissen und ausgeprägter Sozialkompetenz setzen wir uns kompetent für Ihre Anliegen ein.

QUALITÄT

Höchste Qualität zu gewährleisten, um die Bedürfnisse unserer Kunden bestmöglich zu erfüllen, ist unsere oberste Priorität.

FAIRER PREIS

Unsere Dienstleistungen bieten wir zu transparenten, fairen und marktgerechten Konditionen an.



AKTUELLES

 


 

 

Eigenmietwert wird abgeschafft:
Was Sie als Eigentümer jetzt beachten sollten

Ein bedeutender Systemwechsel steht bevor
Der Eigenmietwert, seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil der Schweizer Steuerlandschaft, wird abgeschafft. Ab voraussichtlich 2028 müssen Eigentümer selbstgenutzter Immobilien diesen fiktiven Mietwert nicht mehr als Einkommen versteuern. Das bringt neue Chancen, aber auch Herausforderungen.




Was ist der Eigenmietwert?

Wer in der Schweiz ein Eigenheim besitzt und selbst darin wohnt, muss bislang einen fiktiven Mietwert versteuern (sog. Eigenmietwert). Dieser orientiert sich an der potenziellen Marktmiete und variiert je nach Kanton. Im Gegenzug sind Abzüge für Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten erlaubt.

Was ändert sich konkret?
Mit der Reform entfallen sowohl die Besteuerung des Eigenmietwerts als auch viele bisherige Steuerabzüge:
1. Unterhaltskosten für selbstgenutzte Immobilien sind künftig nicht mehr abziehbar.
2. Hypothekarzinsen dürfen nur noch anteilig geltend gemacht werden. Dies ist abhängig vom Verhältnis vermieteter zu selbstgenutzter Liegenschaften.
3. Erstkäufer erhalten einen befristeten Steuerbonus: Für maximal zehn Jahre können sie begrenzte Schuldzinsen abziehen.
4. Kantone erhalten die Möglichkeit, neue Liegenschaftssteuern auf Zweitwohnungen einzuführen.
5. Denkmalpflege bleibt beim Bund abziehbar, Energiesparmassnahmen nur noch, wenn kantonal erlaubt.

Wer profitiert und wer nicht?
1. Vorteile haben: Erstkäufer und Rentner mit geringer Hypothek und wenig Unterhalt.
2. Nachteile entstehen für: Eigentümer mit hohem Sanierungsbedarf oder hoher Belehnung. Sie verlieren wichtige steuerliche Abzugsmöglichkeiten.

Amortisation: Jetzt oder später?
Eine vollständige Rückzahlung der Hypothek kann sich finanziell negativ auswirken. Beispielrechnungen zeigen: Trotz Wegfall der Zinszahlungen bleibt am Ende weniger Geld für den Lebensunterhalt übrig. Wer über freies Kapital verfügt, sollte prüfen, ob sich alternative Investitionen steuerlich und renditemässig mehr lohnen.

Unser Tipp: Indirekte Amortisation über Säule 3a oder Pensionskasse kann steuerlich vorteilhafter sein. Beiträge sind abziehbar, Erträge steuerfrei und die Hypothek bleibt bestehen.

Übergangsphase bis 2028
Bis zur Umsetzung der Reform bleibt der Eigenmietwert steuerpflichtig. Abzüge für Zinsen und Unterhalt sind weiterhin möglich. Wer grössere Renovationen plant, sollte diese rechtzeitig angehen.

Unser Fazit
Die Abschaffung des Eigenmietwerts verändert die steuerliche Landschaft für Wohneigentümer grundlegend. Eine frühzeitige Analyse der eigenen Situation und eine kluge Finanzplanung sind jetzt besonders wichtig.


Eine Firma richtig bewerten

Eine präzise Bewertung ist essenziell für fundierte Entscheidungen

Finanzanalyse und -bewertung
Analyse der Jahresabschlüsse und Berechnung von Kennzahlen zur Bewertung der Ertragskraft und Liquidität des Unternehmens.


Markt- und Wettbewerbsanalyse
Untersuchung der Branche, Wettbewerber und Marktentwicklung zur Einschätzung der Marktposition und Wachstumspotenziale.

Bewertung immaterieller Vermögenswerte
Berücksichtigung von Patenten, Markenrechten, Kundenstamm und Mitarbeiter-Know-how, die zum langfristigen Erfolg beitragen.

Risikoanalyse
Identifizierung wirtschaftlicher, politischer und branchenspezifischer Risiken für eine realistische Bewertung.

Auswahl der Bewertungsmethode
Abhängig von den Gegebenheiten des Unternehmens und Bewertungszwecks kommen verschiedene Methoden wie das Ertragswertverfahren zum Einsatz.

Als Experten der Treuhand Unternehmensberatung unterstützen wir Sie dabei, den wahren Wert Ihres Unternehmens zu ermitteln und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Mehrwertsteueranpassungen per 1. Januar 2025



Änderungen teilrevidiertes Mehrwertsteuergesetz ab 2025

Wichtigste Änderungen betreffen Unternehmen, mit Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode. Änderungen im Gesetz betreffen spezielle Bereiche wie Plattformbesteuerung und Subventionen.

Neue Regeln sollen Wechsel von Abrechnungsmethoden aus Steuerspargründen verhindern.

Unternehmen mit mehreren Geschäftsbereichen können künftig mehr als zwei Saldosteuersätze nutzen.

Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode soll Verwaltungsaufwand reduzieren und nicht mehr in erster Linie zur Steueroptimierung dienen.

Anpassung einiger Saldosteuersätze alle sieben Jahre.
Elektronische Steuererklärung MwSt ab 2027 Pflicht.



Immobilien

Stockwerkeigentum oder Mietliegenschaften,
Verwaltung, Betreuung, Planung, Budgetierung

Die Verwaltung von Stockwerkeigentum oder Mietliegenschaften gehören zu den anspruchsvollsten Aufgaben im Verwaltungsbereich.

 

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Expertise an Ihrer Seite. Ihre Liegenschaft ist bei uns in erfahrenen und vertrauensvollen Händen. Mit Freude und Engagement bewirtschaften wir Ihre Immobilie.
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BK Partners - Finanzanalyse

CFO Outsourcing

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Möchten Sie Ihre Finanzprozesse optimieren und Kostenkontrolle verbessern?

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Unsere CFO Outsourcing-Dienstleistung bietet Ihnen die Möglichkeit, die Aufgaben eines Chief Financial Officer (CFO) durch externe Fachleute abzudecken, um höchste Effizienz und Professionalität zu gewährleisten.

 

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Family Office

Ganzheitliche Verwaltung, Betreuung, Administration.

Massgeschneiderte Lösungen, umfassend, diskret, ausgerichtet auf langfristige Partnerschaften.

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